EU-Ausland — Reverse Charge und Meldepflicht
Für jedes dieser Länder gilt dasselbe Grundmuster: ohne Umsatzsteuer, mit Reverse-Charge-Hinweis, mit Zusammenfassender Meldung. Unterschiedlich ist, was das Zielland zusätzlich von seinen eigenen Unternehmen verlangt — und ob das auf dich durchschlägt.
| Land | Normalsatz | E-Rechnungspflicht dort |
|---|---|---|
| Deutschland | 19 % | XRechnung / ZUGFeRD (ab 2025) — bindet dich nicht |
| Österreich | 20 % | keine |
| Italien | 22 % | FatturaPA (SdI) — bindet dich nicht |
| Frankreich | 20 % | Factur-X / UBL / CII über eine zugelassene Plattform (ab 2026) — bindet dich nicht |
| Belgien | 21 % | Peppol BIS (ab 2026) — bindet dich nicht |
| Polen | 23 % | KSeF (ab 2026) — bindet dich nicht |
| Spanien | 21 % | Facturae / UBL / CII (Ley 18/2022, RD 238/2026) (ab 2026) — bindet dich nicht |
| Slowakei | 23 % | ja (ab 2027) — bindet dich nicht |
| Ungarn | 27 % | keine |
| Slowenien | 22 % | ja (ab 2028) — bindet dich nicht |
| Niederlande | 21 % | EU-Standardfall: Reverse Charge, ZM, kein B2B-E-Rechnungs-Mandat und auch keines angekündigt. Es gibt nichts, was die Niederlande von der allgemeinen EU-Antwort unterscheidet. |
| Tschechien | 21 % | EU-Standardfall ohne E-Rechnungs-Mandat. Einzige Besonderheit ist die Währung: Billy stellt keine Rechnung in tschechischen Kronen aus. |
Die Niederlande und Tschechien haben bewusst keine eigene Seite: Umsatzsteuerlich sind sie der EU-Standardfall, und eine Seite, die sich nur durch ihre Überschrift unterscheidet, hilft niemandem.
Drittland — kein Reverse Charge, keine Meldung
Außerhalb der EU greift das EU-Verfahren nicht. Du fakturierst meist ebenfalls ohne Umsatzsteuer, aber die Begründung auf der Rechnung ist eine andere — und eine Zusammenfassende Meldung gibt es nicht.
Häufige Fragen
- Muss ich bei einer Rechnung ins EU-Ausland Umsatzsteuer ausweisen?
- An ein Unternehmen mit gültiger UID: nein. Die Steuerschuld geht auf den Empfänger über (§ 3a Abs. 2 mit § 14a Abs. 1 UStG in Deutschland, § 3a Abs. 6 UStG 1994 mit Art. 196 MwStSystRL in Österreich). Auf die Rechnung gehört der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" und beide UID-Nummern. An Privatkunden gilt das nicht.
- Was ist der Unterschied zu § 13b UStG?
- § 13b ist der INLÄNDISCHE Reverse-Charge-Fall — Bauleistungen, Subunternehmer und ähnliches innerhalb Deutschlands. Für eine Leistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat ist § 14a Abs. 1 UStG die Grundlage. Die beiden werden ständig verwechselt.
- Betrifft mich die E-Rechnungspflicht des Ziellands?
- Fast nie. Die Mandate in Italien, Frankreich, Belgien, Polen oder Spanien binden Unternehmen, die dort ansässig sind — nicht ausländische Lieferanten ohne feste Niederlassung. Dein Kunde muss in seinem System etwas tun; du schickst eine normale Rechnung. Die Länderseiten sagen für jedes Land, wen die Pflicht bindet.
- Muss ich eine Zusammenfassende Meldung abgeben?
- Bei EU-Umsätzen ja, mit der UID deines Kunden und dem Nettobetrag. In Deutschland bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums, in Österreich bis zum Ende des Folgemonats. Bei Drittländern entfällt sie vollständig.