Rechnung ins Ausland

Rechnung nach Vereinigtes Königreich: Umsatzsteuer, Reverse Charge und Pflichtangaben

Vereinigtes Königreich ist kein EU-Mitgliedstaat, das EU-Reverse-Charge-Verfahren gilt dort nicht. Du stellst in aller Regel ohne Umsatzsteuer aus, weil der Leistungsort im Ausland liegt — aber die Begründung auf der Rechnung ist eine andere.

Diese Seite ist für Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland und Österreich geschrieben. Wähle unten dein Land — die Rechtslage unterscheidet sich.

Rechtslage für dein Land:

Musst du Umsatzsteuer ausweisen?

Aus Deutschland an ein Unternehmen in Vereinigtes Königreich: in aller Regel ohne deutsche bzw. österreichische Umsatzsteuer, weil der Leistungsort im Ausland liegt (§ 3a Abs. 2 UStG — Leistungsort im Drittland). Das EU-Reverse-Charge-Verfahren greift nicht — Vereinigtes Königreich ist Drittland.

Privatkunden: An Privatkunden in Vereinigtes Königreich rechnest du grundsätzlich mit deiner heimischen Umsatzsteuer ab — der Reverse-Charge-Gedanke greift bei Privatpersonen nie. Bei elektronisch erbrachten Leistungen kann der Leistungsort abweichen; das ist der Fall, den du im Zweifel prüfen lässt.

Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich Drittland: kein EU-Reverse-Charge, keine UID-Prüfung über VIES, keine Zusammenfassende Meldung. Dein britischer Kunde wendet stattdessen den UK-eigenen Reverse Charge an.

Der Satz für die Rechnung

Wörtlich vorgeschrieben ist kein bestimmter Wortlaut — der Hinweis muss nur eindeutig sein. Diese Fassung ist die gebräuchliche:

Hinweis auf der Rechnung
Nicht steuerbare sonstige Leistung im Inland (Leistungsort im Ausland)

Musst du das melden?

Nein. Vereinigtes Königreich ist kein EU-Mitgliedstaat, deshalb entfällt die Zusammenfassende Meldung vollständig — es gibt auch keine UID des Kunden, die du darin angeben könntest.

E-Rechnungspflicht in Vereinigtes Königreich — betrifft sie dich?

Derzeit schreibt das Vereinigte Königreich kein strukturiertes E-Rechnungsformat vor — Papier oder elektronisch entscheidet der Aussteller, elektronisch nur mit Zustimmung des Empfängers. Ab April 2029 soll eine E-Rechnungspflicht für alle VAT-Rechnungen kommen; der Fahrplan wird zum Budget 2026 veröffentlicht. Bis dahin ändert sich für dich nichts.

Der häufigste Fehler

Bei Warenlieferungen gilt für Sendungen bis 135 £ eine Sonderregel — und zwar nur für Großbritannien (England, Schottland, Wales). Für Nordirland gilt das Gegenteil: Dort fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Wer beides gleich behandelt, rechnet falsch.

Quellen

  • HMRC — VAT rates — https://www.gov.uk/vat-rates
  • HMRC Transformation Roadmap (April 2029) — https://www.gov.uk/government/publications/hmrc-transformation-roadmap

Geprüft am 2026-09-06. Umsatzsteuersätze und E-Rechnungs-Fristen ändern sich mehrmals im Jahr — dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Muss ich auf einer Rechnung nach Vereinigtes Königreich Umsatzsteuer ausweisen?
Aus Deutschland an ein Unternehmen in Vereinigtes Königreich: in aller Regel ohne deutsche bzw. österreichische Umsatzsteuer, weil der Leistungsort im Ausland liegt (§ 3a Abs. 2 UStG — Leistungsort im Drittland). Das EU-Reverse-Charge-Verfahren greift nicht — Vereinigtes Königreich ist Drittland.
Was schreibe ich auf die Rechnung?
An Privatkunden in Vereinigtes Königreich rechnest du grundsätzlich mit deiner heimischen Umsatzsteuer ab — der Reverse-Charge-Gedanke greift bei Privatpersonen nie. Bei elektronisch erbrachten Leistungen kann der Leistungsort abweichen; das ist der Fall, den du im Zweifel prüfen lässt.
Muss ich die Leistung in der Zusammenfassenden Meldung angeben?
Nein. Vereinigtes Königreich ist kein EU-Mitgliedstaat, deshalb entfällt die Zusammenfassende Meldung vollständig — es gibt auch keine UID des Kunden, die du darin angeben könntest.
Gilt die E-Rechnungspflicht in Vereinigtes Königreich auch für mich?
Derzeit schreibt das Vereinigte Königreich kein strukturiertes E-Rechnungsformat vor — Papier oder elektronisch entscheidet der Aussteller, elektronisch nur mit Zustimmung des Empfängers. Ab April 2029 soll eine E-Rechnungspflicht für alle VAT-Rechnungen kommen; der Fahrplan wird zum Budget 2026 veröffentlicht. Bis dahin ändert sich für dich nichts.
Was wird bei Rechnungen nach Vereinigtes Königreich am häufigsten falsch gemacht?
Bei Warenlieferungen gilt für Sendungen bis 135 £ eine Sonderregel — und zwar nur für Großbritannien (England, Schottland, Wales). Für Nordirland gilt das Gegenteil: Dort fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Wer beides gleich behandelt, rechnet falsch.

Reverse Charge ist bei Billy ein Schalter

Umsatzsteuer auf null, vorgeschriebener Hinweis auf der Rechnung, UID-Feld für den Kunden — ohne dass du den Satz nachschlagen musst.

Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des StBerG oder RDG; ein Mandatsverhältnis entsteht nicht. Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; unberührt bleiben Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für deinen Fall maßgeblich ist deine Steuerberatung oder Rechtsanwaltskanzlei.