Rechnung ins Ausland
Rechnung nach Vereinigtes Königreich: Umsatzsteuer, Reverse Charge und Pflichtangaben
Vereinigtes Königreich ist kein EU-Mitgliedstaat, das EU-Reverse-Charge-Verfahren gilt dort nicht. Du stellst in aller Regel ohne Umsatzsteuer aus, weil der Leistungsort im Ausland liegt — aber die Begründung auf der Rechnung ist eine andere.
Diese Seite ist für Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland und Österreich geschrieben. Wähle unten dein Land — die Rechtslage unterscheidet sich.
Musst du Umsatzsteuer ausweisen?
Aus Deutschland an ein Unternehmen in Vereinigtes Königreich: in aller Regel ohne deutsche bzw. österreichische Umsatzsteuer, weil der Leistungsort im Ausland liegt (§ 3a Abs. 2 UStG — Leistungsort im Drittland). Das EU-Reverse-Charge-Verfahren greift nicht — Vereinigtes Königreich ist Drittland.
Aus Österreich an ein Unternehmen in Vereinigtes Königreich: in aller Regel ohne deutsche bzw. österreichische Umsatzsteuer, weil der Leistungsort im Ausland liegt (§ 3a Abs. 6 UStG 1994 — Leistungsort im Drittland). Das EU-Reverse-Charge-Verfahren greift nicht — Vereinigtes Königreich ist Drittland.
Privatkunden: An Privatkunden in Vereinigtes Königreich rechnest du grundsätzlich mit deiner heimischen Umsatzsteuer ab — der Reverse-Charge-Gedanke greift bei Privatpersonen nie. Bei elektronisch erbrachten Leistungen kann der Leistungsort abweichen; das ist der Fall, den du im Zweifel prüfen lässt.
Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich Drittland: kein EU-Reverse-Charge, keine UID-Prüfung über VIES, keine Zusammenfassende Meldung. Dein britischer Kunde wendet stattdessen den UK-eigenen Reverse Charge an.
Der Satz für die Rechnung
Wörtlich vorgeschrieben ist kein bestimmter Wortlaut — der Hinweis muss nur eindeutig sein. Diese Fassung ist die gebräuchliche:
Nicht steuerbare sonstige Leistung im Inland (Leistungsort im Ausland)
Musst du das melden?
Nein. Vereinigtes Königreich ist kein EU-Mitgliedstaat, deshalb entfällt die Zusammenfassende Meldung vollständig — es gibt auch keine UID des Kunden, die du darin angeben könntest.
Nein. Vereinigtes Königreich ist kein EU-Mitgliedstaat, deshalb entfällt die Zusammenfassende Meldung vollständig — es gibt auch keine UID des Kunden, die du darin angeben könntest.
E-Rechnungspflicht in Vereinigtes Königreich — betrifft sie dich?
Derzeit schreibt das Vereinigte Königreich kein strukturiertes E-Rechnungsformat vor — Papier oder elektronisch entscheidet der Aussteller, elektronisch nur mit Zustimmung des Empfängers. Ab April 2029 soll eine E-Rechnungspflicht für alle VAT-Rechnungen kommen; der Fahrplan wird zum Budget 2026 veröffentlicht. Bis dahin ändert sich für dich nichts.
Der häufigste Fehler
Bei Warenlieferungen gilt für Sendungen bis 135 £ eine Sonderregel — und zwar nur für Großbritannien (England, Schottland, Wales). Für Nordirland gilt das Gegenteil: Dort fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Wer beides gleich behandelt, rechnet falsch.
Quellen
- HMRC — VAT rates — https://www.gov.uk/vat-rates
- HMRC Transformation Roadmap (April 2029) — https://www.gov.uk/government/publications/hmrc-transformation-roadmap
Geprüft am 2026-09-06. Umsatzsteuersätze und E-Rechnungs-Fristen ändern sich mehrmals im Jahr — dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.