Ratgeber · Kleinunternehmer
Kleinunternehmer-Rechnung: so schreibst du ohne Umsatzsteuer
Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer und mit einem deutlichen Hinweis auf die Steuerbefreiung. Die Rechtsgrundlage und die Umsatzgrenze unterscheiden sich aber zwischen Deutschland und Österreich — wähle unten dein Land, dann zeigt dieser Ratgeber die für dich geltenden Regeln.
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es Unternehmen mit geringem Umsatz, keine Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Im Gegenzug können sie keine Vorsteuer geltend machen. Sie ist freiwillig: Wer darauf verzichtet, unterliegt der Regelbesteuerung.
Rechtsgrundlage & Umsatzgrenze
In Deutschland gilt die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG. Seit 2025 kannst du sie nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt. Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, endet die Regelung sofort — ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, gilt die Regelbesteuerung.
In Österreich gilt die Kleinunternehmerregelung nach §6 Abs. 1 Z 27 UStG. Seit 2025 liegt die Umsatzgrenze bei 55.000 € (zuvor 35.000 €). Eine einmalige Überschreitung um bis zu 10 % ist im laufenden Jahr unschädlich; erst darüber entfällt die Steuerbefreiung. Seit 2025 gibt es zudem eine EU-weite Kleinunternehmerregelung für grenzüberschreitende Umsätze.
Pflichtangaben einer Kleinunternehmer-Rechnung
- Name und Anschrift von Ausstellerin/Aussteller und Empfänger
- Steuernummer (eine USt-IdNr. ist als Kleinunternehmer in der Regel nicht erforderlich)
- Ausstellungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der Leistung sowie der Leistungszeitpunkt
- Der Rechnungsbetrag — ohne Ausweis von Umsatzsteuer
- Ein deutlicher Hinweis auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer
Der richtige Hinweis
Auf der Rechnung muss klar erkennbar sein, warum keine Umsatzsteuer berechnet wird. Der genaue Wortlaut ist flexibel, der Hinweis muss aber eindeutig sein — z. B.:
„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
„Umsatzsteuerbefreit — Kleinunternehmer gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG.“
Hinweis: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Umsatzgrenzen und Regelungen können sich ändern; maßgeblich sind die aktuell geltenden Gesetze.