Ratgeber · Kleinunternehmer

Kleinunternehmer-Rechnung: so schreibst du ohne Umsatzsteuer

Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer und mit einem deutlichen Hinweis auf die Steuerbefreiung. Die Rechtsgrundlage und die Umsatzgrenze unterscheiden sich aber zwischen Deutschland und Österreich — wähle unten dein Land, dann zeigt dieser Ratgeber die für dich geltenden Regeln.

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es Unternehmen mit geringem Umsatz, keine Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Im Gegenzug können sie keine Vorsteuer geltend machen. Sie ist freiwillig: Wer darauf verzichtet, unterliegt der Regelbesteuerung.

Rechtslage für dein Land:

Rechtsgrundlage & Umsatzgrenze

In Deutschland gilt die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG. Seit 2025 kannst du sie nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt. Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, endet die Regelung sofort — ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, gilt die Regelbesteuerung.

Pflichtangaben einer Kleinunternehmer-Rechnung

  • Name und Anschrift von Ausstellerin/Aussteller und Empfänger
  • Steuernummer (eine USt-IdNr. ist als Kleinunternehmer in der Regel nicht erforderlich)
  • Ausstellungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Leistung sowie der Leistungszeitpunkt
  • Der Rechnungsbetrag — ohne Ausweis von Umsatzsteuer
  • Ein deutlicher Hinweis auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer

Der richtige Hinweis

Auf der Rechnung muss klar erkennbar sein, warum keine Umsatzsteuer berechnet wird. Der genaue Wortlaut ist flexibel, der Hinweis muss aber eindeutig sein — z. B.:

„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Hinweis: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Umsatzgrenzen und Regelungen können sich ändern; maßgeblich sind die aktuell geltenden Gesetze.

Häufige Fragen

Muss ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG (Deutschland) bzw. §6 Abs. 1 Z 27 öUStG (Österreich) anwendet, weist auf der Rechnung keine Umsatzsteuer aus und darf keine ausweisen. Stattdessen muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung auf der Rechnung stehen.
Welcher Hinweis gehört auf eine Kleinunternehmer-Rechnung?
Üblich ist ein klarer Satz wie „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ (Deutschland) bzw. ein Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach §6 Abs. 1 Z 27 öUStG (Österreich). Der genaue Wortlaut ist nicht streng vorgeschrieben, der Hinweis muss aber eindeutig sein.
Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer?
In Deutschland gilt seit 2025 eine Grenze von 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr. In Österreich wurde die Grenze ab 2025 auf 55.000 Euro angehoben. Da sich diese Beträge ändern können, prüfe bitte die aktuell geltenden Werte.
Darf ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und kann im Gegenzug keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.

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