Rechnung ins Ausland
Rechnung nach Italien: Umsatzsteuer, Reverse Charge und Pflichtangaben
An ein Unternehmen in Italien stellst du die Rechnung ohne Umsatzsteuer und schreibst „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" darauf. Dein Kunde versteuert die Leistung in Italien selbst; du brauchst dafür seine gültige UID-Nummer.
Diese Seite ist für Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland und Österreich geschrieben. Wähle unten dein Land — die Rechtslage unterscheidet sich.
Musst du Umsatzsteuer ausweisen?
Aus Deutschland an ein Unternehmen in Italien: ohne Umsatzsteuer, mit Reverse-Charge-Hinweis. Rechtsgrundlage ist § 3a Abs. 2 in Verbindung mit § 14a Abs. 1 UStG. Der Standardsatz in Italien liegt bei 22 % — den weist aber dein Kunde selbst aus, nicht du.
Aus Österreich an ein Unternehmen in Italien: ohne Umsatzsteuer, mit Reverse-Charge-Hinweis. Rechtsgrundlage ist § 3a Abs. 6 UStG 1994 in Verbindung mit Art. 196 MwStSystRL. Der Standardsatz in Italien liegt bei 22 % — den weist aber dein Kunde selbst aus, nicht du.
Privatkunden: An Privatkunden gilt kein Reverse Charge. Bis zu einem Gesamtumsatz von 10.000 € rechnest du mit deiner heimischen Umsatzsteuer ab; darüber schuldest du die Umsatzsteuer des Bestimmungslands und meldest sie über den One-Stop-Shop (§ 3a Abs. 5 UStG). Wichtig: Die 10.000 € gelten EU-weit zusammengerechnet, nicht pro Land.
Der Satz für die Rechnung
Wörtlich vorgeschrieben ist kein bestimmter Wortlaut — der Hinweis muss nur eindeutig sein. Diese Fassung ist die gebräuchliche:
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)
Dazu gehören beide UID-Nummern auf die Rechnung: deine eigene und die deines Kunden. Ohne gültige UID des Empfängers greift das Reverse-Charge-Verfahren nicht.
Musst du das melden?
Ja. Die Leistung gehört in die Zusammenfassende Meldung, mit der UID deines Kunden und dem Nettobetrag — bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums. Die ZM ist keine Steuererklärung, sondern eine Meldung; vergessen wird sie trotzdem regelmäßig, und sie ist der häufigste Anlass für Rückfragen des Finanzamts bei EU-Umsätzen.
Ja. Die Leistung gehört in die Zusammenfassende Meldung, mit der UID deines Kunden und dem Nettobetrag — bis zum Ende des Folgemonats. Die ZM ist keine Steuererklärung, sondern eine Meldung; vergessen wird sie trotzdem regelmäßig, und sie ist der häufigste Anlass für Rückfragen des Finanzamts bei EU-Umsätzen.
E-Rechnungspflicht in Italien — betrifft sie dich?
Italien schreibt für inländische B2B-Umsätze die elektronische Rechnung im Format FatturaPA über das Sistema di Interscambio vor — ausdrücklich aber nur für Umsätze zwischen in Italien ansässigen Unternehmen. Ohne feste Niederlassung in Italien bist du nicht erfasst: Du stellst eine normale Rechnung ohne Steuerausweis, und dein italienischer Kunde erledigt die Integrazione beziehungsweise Autofattura in seinem System.
Kurz: Die Pflicht trifft dein Gegenüber, nicht dich. Du schickst eine normale Rechnung; dein Kunde erledigt in seinem System, was sein Recht von ihm verlangt.
Der häufigste Fehler
Italienische Kunden fragen regelmäßig nach einem „Codice Destinatario" oder einer PEC-Adresse und behaupten, ohne FatturaPA könnten sie die Rechnung nicht verbuchen. Das ist ihre Systemanforderung, nicht deine Rechtspflicht — die Meldung an das SdI macht der Empfänger.
Quellen
- Agenzia delle Entrate — Fatturazione elettronica — https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/web/guest/aree-tematiche/fatturazione-elettronica
- MwStSystRL Art. 44 / 196 (EUR-Lex) — https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2006/112/2025-04-14
Geprüft am 2026-09-06. Umsatzsteuersätze und E-Rechnungs-Fristen ändern sich mehrmals im Jahr — dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.