Rechnung ins Ausland

Rechnung nach Slowenien: Umsatzsteuer, Reverse Charge und Pflichtangaben

An ein Unternehmen in Slowenien stellst du die Rechnung ohne Umsatzsteuer und schreibst „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" darauf. Dein Kunde versteuert die Leistung in Slowenien selbst; du brauchst dafür seine gültige UID-Nummer.

Diese Seite ist für Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland und Österreich geschrieben. Wähle unten dein Land — die Rechtslage unterscheidet sich.

Rechtslage für dein Land:

Musst du Umsatzsteuer ausweisen?

Aus Deutschland an ein Unternehmen in Slowenien: ohne Umsatzsteuer, mit Reverse-Charge-Hinweis. Rechtsgrundlage ist § 3a Abs. 2 in Verbindung mit § 14a Abs. 1 UStG. Der Standardsatz in Slowenien liegt bei 22 % — den weist aber dein Kunde selbst aus, nicht du.

Privatkunden: An Privatkunden gilt kein Reverse Charge. Bis zu einem Gesamtumsatz von 10.000 € rechnest du mit deiner heimischen Umsatzsteuer ab; darüber schuldest du die Umsatzsteuer des Bestimmungslands und meldest sie über den One-Stop-Shop (§ 3a Abs. 5 UStG). Wichtig: Die 10.000 € gelten EU-weit zusammengerechnet, nicht pro Land.

Der Satz für die Rechnung

Wörtlich vorgeschrieben ist kein bestimmter Wortlaut — der Hinweis muss nur eindeutig sein. Diese Fassung ist die gebräuchliche:

Hinweis auf der Rechnung
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)

Dazu gehören beide UID-Nummern auf die Rechnung: deine eigene und die deines Kunden. Ohne gültige UID des Empfängers greift das Reverse-Charge-Verfahren nicht.

Musst du das melden?

Ja. Die Leistung gehört in die Zusammenfassende Meldung, mit der UID deines Kunden und dem Nettobetrag — bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums. Die ZM ist keine Steuererklärung, sondern eine Meldung; vergessen wird sie trotzdem regelmäßig, und sie ist der häufigste Anlass für Rückfragen des Finanzamts bei EU-Umsätzen.

E-Rechnungspflicht in Slowenien — betrifft sie dich?

Slowenien führt eine B2B-E-Rechnungspflicht ein — aber erst ab 1. Januar 2028, und nur für Umsätze zwischen slowenischen Wirtschaftssubjekten im Inland. Der Anwendungsbereich ist an das slowenische Geschäftsregister geknüpft; ein deutsches oder österreichisches Unternehmen steht dort nicht und ist deshalb nicht erfasst.

Kurz: Die Pflicht trifft dein Gegenüber, nicht dich. Du schickst eine normale Rechnung; dein Kunde erledigt in seinem System, was sein Recht von ihm verlangt.

Quellen

  • FURS — DDV — https://www.fu.gov.si/davki_in_druge_dajatve/podrocja/davek_na_dodano_vrednost_ddv/
  • EU Commission — VAT rates — https://taxation-customs.ec.europa.eu/taxation/vat/vat-rates_en

Geprüft am 2026-09-06. Umsatzsteuersätze und E-Rechnungs-Fristen ändern sich mehrmals im Jahr — dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Muss ich auf einer Rechnung nach Slowenien Umsatzsteuer ausweisen?
Aus Deutschland an ein Unternehmen in Slowenien: ohne Umsatzsteuer, mit Reverse-Charge-Hinweis. Rechtsgrundlage ist § 3a Abs. 2 in Verbindung mit § 14a Abs. 1 UStG. Der Standardsatz in Slowenien liegt bei 22 % — den weist aber dein Kunde selbst aus, nicht du.
Was schreibe ich auf die Rechnung?
Den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (oder „Reverse Charge") sowie beide UID-Nummern — deine und die deines Kunden.
Muss ich die Leistung in der Zusammenfassenden Meldung angeben?
Ja. Die Leistung gehört in die Zusammenfassende Meldung, mit der UID deines Kunden und dem Nettobetrag — bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums. Die ZM ist keine Steuererklärung, sondern eine Meldung; vergessen wird sie trotzdem regelmäßig, und sie ist der häufigste Anlass für Rückfragen des Finanzamts bei EU-Umsätzen.
Gilt die E-Rechnungspflicht in Slowenien auch für mich?
Slowenien führt eine B2B-E-Rechnungspflicht ein — aber erst ab 1. Januar 2028, und nur für Umsätze zwischen slowenischen Wirtschaftssubjekten im Inland. Der Anwendungsbereich ist an das slowenische Geschäftsregister geknüpft; ein deutsches oder österreichisches Unternehmen steht dort nicht und ist deshalb nicht erfasst.

Reverse Charge ist bei Billy ein Schalter

Umsatzsteuer auf null, vorgeschriebener Hinweis auf der Rechnung, UID-Feld für den Kunden — ohne dass du den Satz nachschlagen musst.

Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des StBerG oder RDG; ein Mandatsverhältnis entsteht nicht. Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; unberührt bleiben Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für deinen Fall maßgeblich ist deine Steuerberatung oder Rechtsanwaltskanzlei.