Rechnung ins Ausland

Rechnung nach Österreich: Umsatzsteuer, Reverse Charge und Pflichtangaben

An ein Unternehmen in Österreich stellst du die Rechnung ohne Umsatzsteuer und schreibst „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" darauf. Dein Kunde versteuert die Leistung in Österreich selbst; du brauchst dafür seine gültige UID-Nummer.

Diese Seite ist für Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland und Österreich geschrieben. Wähle unten dein Land — die Rechtslage unterscheidet sich.

Rechtslage für dein Land:

Musst du Umsatzsteuer ausweisen?

Aus Deutschland an ein Unternehmen in Österreich: ohne Umsatzsteuer, mit Reverse-Charge-Hinweis. Rechtsgrundlage ist § 3a Abs. 2 in Verbindung mit § 14a Abs. 1 UStG. Der Standardsatz in Österreich liegt bei 20 % — den weist aber dein Kunde selbst aus, nicht du.

Privatkunden: An Privatkunden gilt kein Reverse Charge. Bis zu einem Gesamtumsatz von 10.000 € rechnest du mit deiner heimischen Umsatzsteuer ab; darüber schuldest du die Umsatzsteuer des Bestimmungslands und meldest sie über den One-Stop-Shop (§ 3a Abs. 5 UStG). Wichtig: Die 10.000 € gelten EU-weit zusammengerechnet, nicht pro Land.

Österreich geht über das EU-Minimum hinaus: § 19 Abs. 1 UStG 1994 lässt die Steuerschuld nicht nur bei sonstigen Leistungen übergehen, sondern auch bei Werklieferungen eines ausländischen Unternehmers. Für den deutschen Leser heißt das: Die Fälle, in denen er ohne Umsatzsteuer fakturiert, sind in Österreich eher mehr als in anderen EU-Staaten, nicht weniger.

Der Satz für die Rechnung

Wörtlich vorgeschrieben ist kein bestimmter Wortlaut — der Hinweis muss nur eindeutig sein. Diese Fassung ist die gebräuchliche:

Hinweis auf der Rechnung
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)

Dazu gehören beide UID-Nummern auf die Rechnung: deine eigene und die deines Kunden. Ohne gültige UID des Empfängers greift das Reverse-Charge-Verfahren nicht.

Musst du das melden?

Ja. Die Leistung gehört in die Zusammenfassende Meldung, mit der UID deines Kunden und dem Nettobetrag — bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums. Die ZM ist keine Steuererklärung, sondern eine Meldung; vergessen wird sie trotzdem regelmäßig, und sie ist der häufigste Anlass für Rückfragen des Finanzamts bei EU-Umsätzen.

E-Rechnungspflicht in Österreich — betrifft sie dich?

Österreich hat keine B2B-E-Rechnungspflicht — weder für Inländer noch für dich. Eine PDF-Rechnung an ein österreichisches Unternehmen ist zulässig, sofern der Empfänger der elektronischen Übermittlung zustimmt. Die einzige Ausnahme ist B2G: Vertragspartner des Bundes müssen seit 1.1.2014 strukturiert über das Unternehmensserviceportal oder Peppol einbringen — das kann Billy nicht, und wer an eine Bundesdienststelle fakturiert, braucht dafür einen anderen Weg.

Der häufigste Fehler

Für die Rechnung gelten nach Art. 219a MwStSystRL die Vorschriften deines eigenen Landes, nicht die österreichischen. Als deutscher Absender schreibst du also „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" nach § 14a Abs. 1 UStG — du musst nicht die österreichische Formel „Übergang der Steuerschuld" verwenden.

Quellen

  • § 19 UStG 1994 (RIS) — https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004873&Paragraf=19
  • § 14a UStG (DE, Rechnungsangabe) — https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14a.html
  • e-rechnung.gv.at (B2G) — https://www.erechnung.gv.at/erb/de_AT/legal

Geprüft am 2026-09-06. Umsatzsteuersätze und E-Rechnungs-Fristen ändern sich mehrmals im Jahr — dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Muss ich auf einer Rechnung nach Österreich Umsatzsteuer ausweisen?
Aus Deutschland an ein Unternehmen in Österreich: ohne Umsatzsteuer, mit Reverse-Charge-Hinweis. Rechtsgrundlage ist § 3a Abs. 2 in Verbindung mit § 14a Abs. 1 UStG. Der Standardsatz in Österreich liegt bei 20 % — den weist aber dein Kunde selbst aus, nicht du.
Was schreibe ich auf die Rechnung?
Den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (oder „Reverse Charge") sowie beide UID-Nummern — deine und die deines Kunden.
Muss ich die Leistung in der Zusammenfassenden Meldung angeben?
Ja. Die Leistung gehört in die Zusammenfassende Meldung, mit der UID deines Kunden und dem Nettobetrag — bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums. Die ZM ist keine Steuererklärung, sondern eine Meldung; vergessen wird sie trotzdem regelmäßig, und sie ist der häufigste Anlass für Rückfragen des Finanzamts bei EU-Umsätzen.
Gilt die E-Rechnungspflicht in Österreich auch für mich?
Österreich hat keine B2B-E-Rechnungspflicht — weder für Inländer noch für dich. Eine PDF-Rechnung an ein österreichisches Unternehmen ist zulässig, sofern der Empfänger der elektronischen Übermittlung zustimmt. Die einzige Ausnahme ist B2G: Vertragspartner des Bundes müssen seit 1.1.2014 strukturiert über das Unternehmensserviceportal oder Peppol einbringen — das kann Billy nicht, und wer an eine Bundesdienststelle fakturiert, braucht dafür einen anderen Weg.
Was wird bei Rechnungen nach Österreich am häufigsten falsch gemacht?
Für die Rechnung gelten nach Art. 219a MwStSystRL die Vorschriften deines eigenen Landes, nicht die österreichischen. Als deutscher Absender schreibst du also „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" nach § 14a Abs. 1 UStG — du musst nicht die österreichische Formel „Übergang der Steuerschuld" verwenden.

Reverse Charge ist bei Billy ein Schalter

Umsatzsteuer auf null, vorgeschriebener Hinweis auf der Rechnung, UID-Feld für den Kunden — ohne dass du den Satz nachschlagen musst.

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