Rechnung ins Ausland

Rechnung nach Schweiz: Umsatzsteuer, Reverse Charge und Pflichtangaben

Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat, das EU-Reverse-Charge-Verfahren gilt dort nicht. Du stellst in aller Regel ohne Umsatzsteuer aus, weil der Leistungsort im Ausland liegt — aber die Begründung auf der Rechnung ist eine andere.

Diese Seite ist für Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland und Österreich geschrieben. Wähle unten dein Land — die Rechtslage unterscheidet sich.

Rechtslage für dein Land:

Musst du Umsatzsteuer ausweisen?

Aus Deutschland an ein Unternehmen in Schweiz: in aller Regel ohne deutsche bzw. österreichische Umsatzsteuer, weil der Leistungsort im Ausland liegt (§ 3a Abs. 2 UStG — Leistungsort im Drittland). Das EU-Reverse-Charge-Verfahren greift nicht — Schweiz ist Drittland.

Privatkunden: An Privatkunden in Schweiz rechnest du grundsätzlich mit deiner heimischen Umsatzsteuer ab — der Reverse-Charge-Gedanke greift bei Privatpersonen nie. Bei elektronisch erbrachten Leistungen kann der Leistungsort abweichen; das ist der Fall, den du im Zweifel prüfen lässt.

Kein EU-Reverse-Charge — die Schweiz ist Drittland. Dein Schweizer Kunde versteuert die Leistung stattdessen über die Bezugsteuer. Auf die Rechnung gehört deshalb kein Reverse-Charge-Hinweis nach EU-Recht, sondern der Hinweis, dass die Leistung im Inland nicht steuerbar ist.

Der Satz für die Rechnung

Wörtlich vorgeschrieben ist kein bestimmter Wortlaut — der Hinweis muss nur eindeutig sein. Diese Fassung ist die gebräuchliche:

Hinweis auf der Rechnung
Nicht steuerbare sonstige Leistung im Inland (Leistungsort im Ausland)

Musst du das melden?

Nein. Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat, deshalb entfällt die Zusammenfassende Meldung vollständig — es gibt auch keine UID des Kunden, die du darin angeben könntest.

E-Rechnungspflicht in Schweiz — betrifft sie dich?

Für private Schweizer Unternehmen gibt es keine Pflicht zu einem strukturierten E-Rechnungsformat — eine PDF-Rechnung genügt. Eine E-Rechnungspflicht besteht nur gegenüber der Bundesverwaltung, und zwar ab einem Vertragswert von 5.000 Franken.

Der häufigste Fehler

Der teuerste Irrtum ist die Schweizer MWST-Registrierungspflicht. Wer in der Schweiz Leistungen erbringt, die dort steuerbar sind, kann ab einem weltweiten Umsatz von 100.000 Franken registrierungspflichtig werden — bei reinen B2B-Dienstleistungen greift zwar meist die Bezugsteuer, aber bei Arbeiten an Grundstücken, Veranstaltungen oder Lieferungen vor Ort sieht es anders aus. Das gehört vorab geklärt, nicht nachträglich.

Quellen

  • ESTV — MWST-Sätze — https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuersaetze.html
  • § 3a Abs. 2 UStG (Leistungsort) — https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html

Geprüft am 2026-09-06. Umsatzsteuersätze und E-Rechnungs-Fristen ändern sich mehrmals im Jahr — dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Muss ich auf einer Rechnung nach Schweiz Umsatzsteuer ausweisen?
Aus Deutschland an ein Unternehmen in Schweiz: in aller Regel ohne deutsche bzw. österreichische Umsatzsteuer, weil der Leistungsort im Ausland liegt (§ 3a Abs. 2 UStG — Leistungsort im Drittland). Das EU-Reverse-Charge-Verfahren greift nicht — Schweiz ist Drittland.
Was schreibe ich auf die Rechnung?
An Privatkunden in Schweiz rechnest du grundsätzlich mit deiner heimischen Umsatzsteuer ab — der Reverse-Charge-Gedanke greift bei Privatpersonen nie. Bei elektronisch erbrachten Leistungen kann der Leistungsort abweichen; das ist der Fall, den du im Zweifel prüfen lässt.
Muss ich die Leistung in der Zusammenfassenden Meldung angeben?
Nein. Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat, deshalb entfällt die Zusammenfassende Meldung vollständig — es gibt auch keine UID des Kunden, die du darin angeben könntest.
Gilt die E-Rechnungspflicht in Schweiz auch für mich?
Für private Schweizer Unternehmen gibt es keine Pflicht zu einem strukturierten E-Rechnungsformat — eine PDF-Rechnung genügt. Eine E-Rechnungspflicht besteht nur gegenüber der Bundesverwaltung, und zwar ab einem Vertragswert von 5.000 Franken.
Was wird bei Rechnungen nach Schweiz am häufigsten falsch gemacht?
Der teuerste Irrtum ist die Schweizer MWST-Registrierungspflicht. Wer in der Schweiz Leistungen erbringt, die dort steuerbar sind, kann ab einem weltweiten Umsatz von 100.000 Franken registrierungspflichtig werden — bei reinen B2B-Dienstleistungen greift zwar meist die Bezugsteuer, aber bei Arbeiten an Grundstücken, Veranstaltungen oder Lieferungen vor Ort sieht es anders aus. Das gehört vorab geklärt, nicht nachträglich.

Reverse Charge ist bei Billy ein Schalter

Umsatzsteuer auf null, vorgeschriebener Hinweis auf der Rechnung, UID-Feld für den Kunden — ohne dass du den Satz nachschlagen musst.

Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des StBerG oder RDG; ein Mandatsverhältnis entsteht nicht. Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; unberührt bleiben Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für deinen Fall maßgeblich ist deine Steuerberatung oder Rechtsanwaltskanzlei.