Rechnung ins Ausland
Rechnung nach Polen: Umsatzsteuer, Reverse Charge und Pflichtangaben
An ein Unternehmen in Polen stellst du die Rechnung ohne Umsatzsteuer und schreibst „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" darauf. Dein Kunde versteuert die Leistung in Polen selbst; du brauchst dafür seine gültige UID-Nummer.
Diese Seite ist für Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland und Österreich geschrieben. Wähle unten dein Land — die Rechtslage unterscheidet sich.
Musst du Umsatzsteuer ausweisen?
Aus Deutschland an ein Unternehmen in Polen: ohne Umsatzsteuer, mit Reverse-Charge-Hinweis. Rechtsgrundlage ist § 3a Abs. 2 in Verbindung mit § 14a Abs. 1 UStG. Der Standardsatz in Polen liegt bei 23 % — den weist aber dein Kunde selbst aus, nicht du.
Aus Österreich an ein Unternehmen in Polen: ohne Umsatzsteuer, mit Reverse-Charge-Hinweis. Rechtsgrundlage ist § 3a Abs. 6 UStG 1994 in Verbindung mit Art. 196 MwStSystRL. Der Standardsatz in Polen liegt bei 23 % — den weist aber dein Kunde selbst aus, nicht du.
Privatkunden: An Privatkunden gilt kein Reverse Charge. Bis zu einem Gesamtumsatz von 10.000 € rechnest du mit deiner heimischen Umsatzsteuer ab; darüber schuldest du die Umsatzsteuer des Bestimmungslands und meldest sie über den One-Stop-Shop (§ 3a Abs. 5 UStG). Wichtig: Die 10.000 € gelten EU-weit zusammengerechnet, nicht pro Land.
Der Satz für die Rechnung
Wörtlich vorgeschrieben ist kein bestimmter Wortlaut — der Hinweis muss nur eindeutig sein. Diese Fassung ist die gebräuchliche:
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)
Dazu gehören beide UID-Nummern auf die Rechnung: deine eigene und die deines Kunden. Ohne gültige UID des Empfängers greift das Reverse-Charge-Verfahren nicht.
Musst du das melden?
Ja. Die Leistung gehört in die Zusammenfassende Meldung, mit der UID deines Kunden und dem Nettobetrag — bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums. Die ZM ist keine Steuererklärung, sondern eine Meldung; vergessen wird sie trotzdem regelmäßig, und sie ist der häufigste Anlass für Rückfragen des Finanzamts bei EU-Umsätzen.
Ja. Die Leistung gehört in die Zusammenfassende Meldung, mit der UID deines Kunden und dem Nettobetrag — bis zum Ende des Folgemonats. Die ZM ist keine Steuererklärung, sondern eine Meldung; vergessen wird sie trotzdem regelmäßig, und sie ist der häufigste Anlass für Rückfragen des Finanzamts bei EU-Umsätzen.
E-Rechnungspflicht in Polen — betrifft sie dich?
Polen betreibt mit KSeF ein verpflichtendes staatliches Clearing-System: seit 1.2.2026 für Steuerpflichtige mit über 200 Mio. PLN Umsatz, seit 1.4.2026 für alle übrigen, ab 1.1.2027 für die kleinsten Betriebe. Erfasst sind polnische Steuerpflichtige. Ein deutsches oder österreichisches Unternehmen ohne Sitz und ohne feste Niederlassung in Polen muss nicht über KSeF fakturieren — die polnische Finanzverwaltung sagt das für das Gutschriftverfahren ausdrücklich.
Kurz: Die Pflicht trifft dein Gegenüber, nicht dich. Du schickst eine normale Rechnung; dein Kunde erledigt in seinem System, was sein Recht von ihm verlangt.
Der häufigste Fehler
Vorsicht beim Gutschriftverfahren: Rechnet dein polnischer Kunde per Selbstfakturierung ab, kann er dabei in KSeF sein — du bist es deshalb nicht. Die Ausnahme greift, wenn der ausstellende Käufer nicht mit polnischer NIP identifiziert ist.
Quellen
- Ministerstwo Finansów — KSeF — https://www.podatki.gov.pl/ksef/
- EU Commission — VAT rates — https://taxation-customs.ec.europa.eu/taxation/vat/vat-rates_en
Geprüft am 2026-09-06. Umsatzsteuersätze und E-Rechnungs-Fristen ändern sich mehrmals im Jahr — dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.