Rechnung ins Ausland
Rechnung nach Ungarn: Umsatzsteuer, Reverse Charge und Pflichtangaben
An ein Unternehmen in Ungarn stellst du die Rechnung ohne Umsatzsteuer und schreibst „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" darauf. Dein Kunde versteuert die Leistung in Ungarn selbst; du brauchst dafür seine gültige UID-Nummer.
Diese Seite ist für Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland und Österreich geschrieben. Wähle unten dein Land — die Rechtslage unterscheidet sich.
Musst du Umsatzsteuer ausweisen?
Aus Deutschland an ein Unternehmen in Ungarn: ohne Umsatzsteuer, mit Reverse-Charge-Hinweis. Rechtsgrundlage ist § 3a Abs. 2 in Verbindung mit § 14a Abs. 1 UStG. Der Standardsatz in Ungarn liegt bei 27 % — den weist aber dein Kunde selbst aus, nicht du.
Aus Österreich an ein Unternehmen in Ungarn: ohne Umsatzsteuer, mit Reverse-Charge-Hinweis. Rechtsgrundlage ist § 3a Abs. 6 UStG 1994 in Verbindung mit Art. 196 MwStSystRL. Der Standardsatz in Ungarn liegt bei 27 % — den weist aber dein Kunde selbst aus, nicht du.
Privatkunden: An Privatkunden gilt kein Reverse Charge. Bis zu einem Gesamtumsatz von 10.000 € rechnest du mit deiner heimischen Umsatzsteuer ab; darüber schuldest du die Umsatzsteuer des Bestimmungslands und meldest sie über den One-Stop-Shop (§ 3a Abs. 5 UStG). Wichtig: Die 10.000 € gelten EU-weit zusammengerechnet, nicht pro Land.
Der Satz für die Rechnung
Wörtlich vorgeschrieben ist kein bestimmter Wortlaut — der Hinweis muss nur eindeutig sein. Diese Fassung ist die gebräuchliche:
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)
Dazu gehören beide UID-Nummern auf die Rechnung: deine eigene und die deines Kunden. Ohne gültige UID des Empfängers greift das Reverse-Charge-Verfahren nicht.
Musst du das melden?
Ja. Die Leistung gehört in die Zusammenfassende Meldung, mit der UID deines Kunden und dem Nettobetrag — bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums. Die ZM ist keine Steuererklärung, sondern eine Meldung; vergessen wird sie trotzdem regelmäßig, und sie ist der häufigste Anlass für Rückfragen des Finanzamts bei EU-Umsätzen.
Ja. Die Leistung gehört in die Zusammenfassende Meldung, mit der UID deines Kunden und dem Nettobetrag — bis zum Ende des Folgemonats. Die ZM ist keine Steuererklärung, sondern eine Meldung; vergessen wird sie trotzdem regelmäßig, und sie ist der häufigste Anlass für Rückfragen des Finanzamts bei EU-Umsätzen.
E-Rechnungspflicht in Ungarn — betrifft sie dich?
Ungarn hat keine allgemeine B2B-Pflicht zur strukturierten E-Rechnung — kein Gegenstück zu FatturaPA oder KSeF, eine PDF-Rechnung ist zulässig. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Seit 1. Juli 2025 gilt eine sektorale Pflicht für Strom- und Erdgaslieferungen an Nicht-Privatpersonen, und ab 1. Juli 2030 schreibt EU-Recht für grenzüberschreitende B2B-Umsätze ohnehin die strukturierte E-Rechnung vor.
Der häufigste Fehler
Ungarn betreibt mit NAV Online Számla eine Meldung von Rechnungsdaten nahezu in Echtzeit. Das klingt bedrohlich, betrifft dich aber nicht: Gemeldet wird von ungarischen Steuerpflichtigen. Und der Normalsatz von 27 % ist der höchste der EU — einen Nullsatz kennt das ungarische Recht nicht, nur Steuerbefreiungen.
Quellen
- NAV — Áfa mértéke — https://nav.gov.hu/ado/afa
- EU Commission — VAT rates — https://taxation-customs.ec.europa.eu/taxation/vat/vat-rates_en
Geprüft am 2026-09-06. Umsatzsteuersätze und E-Rechnungs-Fristen ändern sich mehrmals im Jahr — dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.