Rechnung ins Ausland
Rechnung nach Spanien: Umsatzsteuer, Reverse Charge und Pflichtangaben
An ein Unternehmen in Spanien stellst du die Rechnung ohne Umsatzsteuer und schreibst „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" darauf. Dein Kunde versteuert die Leistung in Spanien selbst; du brauchst dafür seine gültige UID-Nummer.
Diese Seite ist für Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland und Österreich geschrieben. Wähle unten dein Land — die Rechtslage unterscheidet sich.
Musst du Umsatzsteuer ausweisen?
Aus Deutschland an ein Unternehmen in Spanien: ohne Umsatzsteuer, mit Reverse-Charge-Hinweis. Rechtsgrundlage ist § 3a Abs. 2 in Verbindung mit § 14a Abs. 1 UStG. Der Standardsatz in Spanien liegt bei 21 % — den weist aber dein Kunde selbst aus, nicht du.
Aus Österreich an ein Unternehmen in Spanien: ohne Umsatzsteuer, mit Reverse-Charge-Hinweis. Rechtsgrundlage ist § 3a Abs. 6 UStG 1994 in Verbindung mit Art. 196 MwStSystRL. Der Standardsatz in Spanien liegt bei 21 % — den weist aber dein Kunde selbst aus, nicht du.
Privatkunden: An Privatkunden gilt kein Reverse Charge. Bis zu einem Gesamtumsatz von 10.000 € rechnest du mit deiner heimischen Umsatzsteuer ab; darüber schuldest du die Umsatzsteuer des Bestimmungslands und meldest sie über den One-Stop-Shop (§ 3a Abs. 5 UStG). Wichtig: Die 10.000 € gelten EU-weit zusammengerechnet, nicht pro Land.
Der Satz für die Rechnung
Wörtlich vorgeschrieben ist kein bestimmter Wortlaut — der Hinweis muss nur eindeutig sein. Diese Fassung ist die gebräuchliche:
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)
Dazu gehören beide UID-Nummern auf die Rechnung: deine eigene und die deines Kunden. Ohne gültige UID des Empfängers greift das Reverse-Charge-Verfahren nicht.
Musst du das melden?
Ja. Die Leistung gehört in die Zusammenfassende Meldung, mit der UID deines Kunden und dem Nettobetrag — bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums. Die ZM ist keine Steuererklärung, sondern eine Meldung; vergessen wird sie trotzdem regelmäßig, und sie ist der häufigste Anlass für Rückfragen des Finanzamts bei EU-Umsätzen.
Ja. Die Leistung gehört in die Zusammenfassende Meldung, mit der UID deines Kunden und dem Nettobetrag — bis zum Ende des Folgemonats. Die ZM ist keine Steuererklärung, sondern eine Meldung; vergessen wird sie trotzdem regelmäßig, und sie ist der häufigste Anlass für Rückfragen des Finanzamts bei EU-Umsätzen.
E-Rechnungspflicht in Spanien — betrifft sie dich?
Spanien fährt zwei Digitalisierungsregime parallel: Verifactu (Anforderungen an die Rechnungssoftware spanischer Unternehmen) und die B2B-E-Rechnungspflicht aus der Ley 18/2022 „Crea y Crece", ausgestaltet durch das Real Decreto 238/2026 vom 25.3.2026, in Kraft seit 20.4.2026. Beide binden in Spanien ansässige Unternehmen. Als deutscher oder österreichischer Lieferant ohne feste Niederlassung bist du von keinem der beiden erfasst — im Netz steht das massenhaft falsch.
Kurz: Die Pflicht trifft dein Gegenüber, nicht dich. Du schickst eine normale Rechnung; dein Kunde erledigt in seinem System, was sein Recht von ihm verlangt.
Der häufigste Fehler
Verifactu ist keine Rechnungspflicht für dich, sondern eine Anforderung an die Software spanischer Unternehmen. Wenn dir jemand erzählt, deine Rechnung müsse „Verifactu-konform" sein, verwechselt er die Adressaten.
Quellen
- AEAT — Tipos impositivos IVA — https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/iva.html
- AEAT — Verifactu / Sistemas informáticos de facturación — https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/iva/sistemas-informaticos-facturacion-verifactu.html
Geprüft am 2026-09-06. Umsatzsteuersätze und E-Rechnungs-Fristen ändern sich mehrmals im Jahr — dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.