Ratgeber · Rechnungsstellung
Rechnung richtig schreiben: alle Pflichtangaben
Eine korrekte Rechnung muss bestimmte gesetzliche Pflichtangaben enthalten. In Deutschland regelt dies §14 UStG, in Österreich §11 öUStG. Fehlen Angaben, kann der Empfänger die Vorsteuer nicht abziehen — und du musst die Rechnung korrigieren. Dieser Ratgeber listet alle Pflichtangaben auf und erklärt die Ausnahme für Kleinbetragsrechnungen.
Pflichtangaben einer Rechnung
Die Pflichtangaben sind in Deutschland (§14 UStG) und Österreich (§11 öUStG) nahezu identisch. Wähle dein Land für die passende Rechtsgrundlage und die richtige Kleinbetragsgrenze:
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des leistenden Unternehmens
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (bzw. der Vereinnahmung des Entgelts bei Anzahlungen)
- Das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt (Nettobetrag) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung
- Den anzuwendenden Steuersatz und den darauf entfallenden Steuerbetrag — oder bei Steuerbefreiung einen entsprechenden Hinweis
- Gegebenenfalls ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers (z. B. bei Bauleistungen an Private)
Ausnahme: Kleinbetragsrechnung
In Deutschland gelten für Rechnungen bis 250 Euro brutto (Kleinbetragsrechnung nach §33 UStDV) reduzierte Anforderungen. Es genügen: Name und Anschrift des Ausstellers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, der Bruttobetrag in einer Summe sowie der anzuwendende Steuersatz (oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung). Eine Rechnungsnummer und die Empfängerangaben sind hier nicht erforderlich.
In Österreich liegt die Grenze für Kleinbetragsrechnungen höher: bis 400 Euro brutto (§11 Abs. 6 UStG). Es genügen: Name und Anschrift des Ausstellers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe sowie der Steuersatz. Eine Rechnungsnummer und die Empfängerangaben sind hier nicht erforderlich.
Häufige Fehler vermeiden
Die häufigsten Fehler: eine doppelt vergebene oder fehlende Rechnungsnummer, ein fehlender Leistungszeitpunkt, eine nicht nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Summe und eine fehlende Steuernummer bzw. USt-IdNr. Prüfe außerdem, ob bei steuerfreien Umsätzen (z. B. Kleinunternehmer oder Reverse-Charge) der erforderliche Hinweis vorhanden ist.
Hinweis: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; im Zweifel wende dich an deine Steuerberatung.