Rechnung ins Ausland
Rechnung nach USA: Umsatzsteuer, Reverse Charge und Pflichtangaben
USA kennt keine Umsatzsteuer im europäischen Sinn. Du stellst deine Rechnung ohne Umsatzsteuer — der Leistungsort liegt beim Kunden, und ein Reverse-Charge-Hinweis nach EU-Recht gehört nicht darauf.
Diese Seite ist für Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland und Österreich geschrieben. Wähle unten dein Land — die Rechtslage unterscheidet sich.
Musst du Umsatzsteuer ausweisen?
Aus Deutschland an ein Unternehmen in USA: keine Umsatzsteuer. Der Leistungsort liegt beim Empfänger (§ 3a Abs. 2 UStG — Leistungsort im Drittland), und USA erhebt keine Umsatzsteuer, die dein Kunde per Reverse Charge abführen könnte.
Aus Österreich an ein Unternehmen in USA: keine Umsatzsteuer. Der Leistungsort liegt beim Empfänger (§ 3a Abs. 6 UStG 1994 — Leistungsort im Drittland), und USA erhebt keine Umsatzsteuer, die dein Kunde per Reverse Charge abführen könnte.
Privatkunden: An Privatkunden in USA rechnest du grundsätzlich mit deiner heimischen Umsatzsteuer ab — der Reverse-Charge-Gedanke greift bei Privatpersonen nie. Bei elektronisch erbrachten Leistungen kann der Leistungsort abweichen; das ist der Fall, den du im Zweifel prüfen lässt.
Die USA erheben keine Umsatz- oder Mehrwertsteuer auf Bundesebene — es gibt schlicht keinen Steuersatz, den eine Rechnung ausweisen könnte. (Bundesverbrauchsteuern auf einzelne Waren gibt es sehr wohl, sie betreffen deine Dienstleistungsrechnung aber nicht.) Ein Reverse-Charge-Hinweis nach EU-Recht gehört hier nicht auf die Rechnung: Es gibt keine US-Umsatzsteuer, die dein Kunde selbst abführen könnte.
Der Satz für die Rechnung
Wörtlich vorgeschrieben ist kein bestimmter Wortlaut — der Hinweis muss nur eindeutig sein. Diese Fassung ist die gebräuchliche:
Nicht steuerbare sonstige Leistung im Inland (Leistungsort im Ausland)
Musst du das melden?
Nein. USA ist kein EU-Mitgliedstaat, deshalb entfällt die Zusammenfassende Meldung vollständig — es gibt auch keine UID des Kunden, die du darin angeben könntest.
Nein. USA ist kein EU-Mitgliedstaat, deshalb entfällt die Zusammenfassende Meldung vollständig — es gibt auch keine UID des Kunden, die du darin angeben könntest.
E-Rechnungspflicht in USA — betrifft sie dich?
Für private US-Unternehmen gibt es kein vorgeschriebenes E-Rechnungsformat — kein Pendant zu FatturaPA, KSeF oder XRechnung. Eine PDF-Rechnung ist der Normalfall. Nur wer eine US-BUNDESBEHÖRDE als Kunden hat, reicht in der Regel über die Invoice Processing Platform des Finanzministeriums ein — das ist ein Webportal, kein Dateiformat.
Der häufigste Fehler
Dein US-Kunde wird dich fast sicher nach einem W-8BEN (Einzelunternehmen) oder W-8BEN-E (Kapitalgesellschaft) fragen. Das ist kein Steuerbescheid, sondern die Erklärung, dass du kein US-Steuerpflichtiger bist — sie verhindert, dass 30 % Quellensteuer einbehalten werden. Das Formular füllst du aus, dein Kunde reicht es nicht ein, sondern verwahrt es.
Quellen
- IRS — Business taxes — https://www.irs.gov/businesses/small-businesses-self-employed/business-taxes
- IRS — About Form W-8BEN-E — https://www.irs.gov/forms-pubs/about-form-w-8-ben-e
Geprüft am 2026-09-06. Umsatzsteuersätze und E-Rechnungs-Fristen ändern sich mehrmals im Jahr — dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.