Rechnung ins Ausland

Rechnung nach USA: Umsatzsteuer, Reverse Charge und Pflichtangaben

USA kennt keine Umsatzsteuer im europäischen Sinn. Du stellst deine Rechnung ohne Umsatzsteuer — der Leistungsort liegt beim Kunden, und ein Reverse-Charge-Hinweis nach EU-Recht gehört nicht darauf.

Diese Seite ist für Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland und Österreich geschrieben. Wähle unten dein Land — die Rechtslage unterscheidet sich.

Rechtslage für dein Land:

Musst du Umsatzsteuer ausweisen?

Aus Deutschland an ein Unternehmen in USA: keine Umsatzsteuer. Der Leistungsort liegt beim Empfänger (§ 3a Abs. 2 UStG — Leistungsort im Drittland), und USA erhebt keine Umsatzsteuer, die dein Kunde per Reverse Charge abführen könnte.

Privatkunden: An Privatkunden in USA rechnest du grundsätzlich mit deiner heimischen Umsatzsteuer ab — der Reverse-Charge-Gedanke greift bei Privatpersonen nie. Bei elektronisch erbrachten Leistungen kann der Leistungsort abweichen; das ist der Fall, den du im Zweifel prüfen lässt.

Die USA erheben keine Umsatz- oder Mehrwertsteuer auf Bundesebene — es gibt schlicht keinen Steuersatz, den eine Rechnung ausweisen könnte. (Bundesverbrauchsteuern auf einzelne Waren gibt es sehr wohl, sie betreffen deine Dienstleistungsrechnung aber nicht.) Ein Reverse-Charge-Hinweis nach EU-Recht gehört hier nicht auf die Rechnung: Es gibt keine US-Umsatzsteuer, die dein Kunde selbst abführen könnte.

Der Satz für die Rechnung

Wörtlich vorgeschrieben ist kein bestimmter Wortlaut — der Hinweis muss nur eindeutig sein. Diese Fassung ist die gebräuchliche:

Hinweis auf der Rechnung
Nicht steuerbare sonstige Leistung im Inland (Leistungsort im Ausland)

Musst du das melden?

Nein. USA ist kein EU-Mitgliedstaat, deshalb entfällt die Zusammenfassende Meldung vollständig — es gibt auch keine UID des Kunden, die du darin angeben könntest.

E-Rechnungspflicht in USA — betrifft sie dich?

Für private US-Unternehmen gibt es kein vorgeschriebenes E-Rechnungsformat — kein Pendant zu FatturaPA, KSeF oder XRechnung. Eine PDF-Rechnung ist der Normalfall. Nur wer eine US-BUNDESBEHÖRDE als Kunden hat, reicht in der Regel über die Invoice Processing Platform des Finanzministeriums ein — das ist ein Webportal, kein Dateiformat.

Der häufigste Fehler

Dein US-Kunde wird dich fast sicher nach einem W-8BEN (Einzelunternehmen) oder W-8BEN-E (Kapitalgesellschaft) fragen. Das ist kein Steuerbescheid, sondern die Erklärung, dass du kein US-Steuerpflichtiger bist — sie verhindert, dass 30 % Quellensteuer einbehalten werden. Das Formular füllst du aus, dein Kunde reicht es nicht ein, sondern verwahrt es.

Quellen

  • IRS — Business taxes — https://www.irs.gov/businesses/small-businesses-self-employed/business-taxes
  • IRS — About Form W-8BEN-E — https://www.irs.gov/forms-pubs/about-form-w-8-ben-e

Geprüft am 2026-09-06. Umsatzsteuersätze und E-Rechnungs-Fristen ändern sich mehrmals im Jahr — dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Muss ich auf einer Rechnung nach USA Umsatzsteuer ausweisen?
Aus Deutschland an ein Unternehmen in USA: keine Umsatzsteuer. Der Leistungsort liegt beim Empfänger (§ 3a Abs. 2 UStG — Leistungsort im Drittland), und USA erhebt keine Umsatzsteuer, die dein Kunde per Reverse Charge abführen könnte.
Was schreibe ich auf die Rechnung?
An Privatkunden in USA rechnest du grundsätzlich mit deiner heimischen Umsatzsteuer ab — der Reverse-Charge-Gedanke greift bei Privatpersonen nie. Bei elektronisch erbrachten Leistungen kann der Leistungsort abweichen; das ist der Fall, den du im Zweifel prüfen lässt.
Muss ich die Leistung in der Zusammenfassenden Meldung angeben?
Nein. USA ist kein EU-Mitgliedstaat, deshalb entfällt die Zusammenfassende Meldung vollständig — es gibt auch keine UID des Kunden, die du darin angeben könntest.
Gilt die E-Rechnungspflicht in USA auch für mich?
Für private US-Unternehmen gibt es kein vorgeschriebenes E-Rechnungsformat — kein Pendant zu FatturaPA, KSeF oder XRechnung. Eine PDF-Rechnung ist der Normalfall. Nur wer eine US-BUNDESBEHÖRDE als Kunden hat, reicht in der Regel über die Invoice Processing Platform des Finanzministeriums ein — das ist ein Webportal, kein Dateiformat.
Was wird bei Rechnungen nach USA am häufigsten falsch gemacht?
Dein US-Kunde wird dich fast sicher nach einem W-8BEN (Einzelunternehmen) oder W-8BEN-E (Kapitalgesellschaft) fragen. Das ist kein Steuerbescheid, sondern die Erklärung, dass du kein US-Steuerpflichtiger bist — sie verhindert, dass 30 % Quellensteuer einbehalten werden. Das Formular füllst du aus, dein Kunde reicht es nicht ein, sondern verwahrt es.

Reverse Charge ist bei Billy ein Schalter

Umsatzsteuer auf null, vorgeschriebener Hinweis auf der Rechnung, UID-Feld für den Kunden — ohne dass du den Satz nachschlagen musst.

Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des StBerG oder RDG; ein Mandatsverhältnis entsteht nicht. Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; unberührt bleiben Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für deinen Fall maßgeblich ist deine Steuerberatung oder Rechtsanwaltskanzlei.