Rechnung · Österreich
Pflichtangaben auf der Rechnung in Österreich (§ 11 UStG) — Checkliste
Die Checkliste nach § 11 UStG
Fehlt eine dieser Angaben, ist die Rechnung formal mangelhaft — und dein Kunde verliert den Vorsteuerabzug. Genau deshalb kommen Rechnungen im B2B zurück:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistung
- Tag der Lieferung oder Leistung bzw. der Leistungszeitraum
- Entgelt für die Lieferung oder Leistung (netto)
- Der anzuwendende Steuersatz — und bei Steuerbefreiung ein Hinweis darauf
- Der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag
- Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Die UID-Nummer des ausstellenden Unternehmens
Die UID des Kunden — Pflicht ab 10.000 €
Übersteigt der Gesamtbetrag einer Rechnung 10.000 € brutto, muss zusätzlich die UID-Nummer des Leistungsempfängers auf der Rechnung stehen — vorausgesetzt, die Leistung geht an ein anderes Unternehmen für dessen Unternehmen. Diese Pflicht ist eine österreichische Besonderheit und der mit Abstand häufigste Formfehler bei größeren B2B-Rechnungen.
Zwei praktische Konsequenzen: Frag die UID-Nummer schon bei der Anlage des Kunden ab, nicht erst beim Rechnungschreiben. Und prüfe sie bei EU-Kunden über das VIES-System der Europäischen Kommission — eine ungültige UID kostet dich bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung die Steuerfreiheit.
Kleinbetragsrechnung bis 400 €
Bleibt der Bruttobetrag unter 400 €, greift die Erleichterung nach § 11 Abs. 6 UStG. Dann dürfen entfallen:
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Die fortlaufende Rechnungsnummer
- Die UID-Nummer
- Die getrennte Angabe von Entgelt und Steuerbetrag — Bruttobetrag plus Steuersatz genügen
Was bleiben muss: dein Name und deine Anschrift, Menge und Bezeichnung der Leistung, der Leistungstag und das Ausstellungsdatum. Nicht anwendbar ist die Erleichterung auf innergemeinschaftliche Lieferungen — dort gelten immer die vollen Angaben. Seit 2025 dürfen auch Kleinunternehmer nach den Regeln der Kleinbetragsrechnung fakturieren.
Österreich vs. Deutschland auf einen Blick
| Punkt | Österreich | Deutschland |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 11 UStG | § 14 UStG |
| Kleinbetragsrechnung | 400 € | 250 € |
| UID des Kunden | Pflicht ab 10.000 € brutto | Nur bei Reverse Charge / i. g. Lieferung |
| Kennung des Ausstellers | UID-Nummer | Steuernummer oder USt-IdNr. |
| Kleinunternehmergrenze | 55.000 € brutto | 25.000 € / 100.000 € netto |
| Aufbewahrung | 7 Jahre (§ 132 BAO) | 10 Jahre |
Wer für beide Märkte fakturiert, sollte nicht die deutsche Vorlage „mit AT-Steuersatz" verwenden — die UID-Pflicht ab 10.000 € und die abweichende Kleinbetragsgrenze fallen sonst hinten runter. Die deutsche Seite dieser Frage behandelt der Ratgeber zu den Pflichtangaben, die Kleinunternehmer-Formulierung für beide Länder der Beitrag zur § 19-Formulierung.
Stand: 28. August 2026. Grenzwerte geprüft am 28. August 2026 (WKO, USP.gv.at). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.